1. Die wichtigsten sozialen Leistungen im Überblick
An dieser Stelle stellen wir Ihnen die wichtigsten sozialen Leistungen zur Verhinderung von (bitterer) Armut und Verelendung vor.
Es wird in unserer Gesellschaft immer Auseinandersetzungen darüber geben, was wir unter dem Begriff Armut verstehen. Ab wann ist man arm? Das können wir an dieser Stelle nicht diskutieren.
Wir stellen hier die rechtlichen Grundlagen dar. Der Gesetzgeber hat zur Frage „wo beginnt die Armut?“ das „soziokulturelle Existenzminimum“ definiert. Wer über ein Einkommen verfügt, das unter diesem Existenzminimum liegt, hat Anspruch auf die Grundsicherung.
Die Sozialgesetzgebung in Deutschland ist in weiten Teilen über die zwölf Sozialgesetzbücher
(SGB I bis XII) geregelt. Für unseren Zusammenhang, „wenig Geld - Armut - staatlich garantierte soziale Leistungen“ haben die Sozialgesetzbücher II und XII eine ganz besondere Bedeutung. Bestandteil beider Bücher sind die gesetzlichen Regelungen zur Grundsicherung. Weiterhin von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang noch die Bücher I, III, VIII und IX.
SGB I - Allgemeiner Teil
SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
SGB III - Arbeitsförderung
SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
SGB XII - Sozialhilfe - (Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung)
Wir können an dieser Stelle nur eine erste grobe Übersicht geben. Wer sich dazu genauer informieren möchte, den verweisen wir auf die Literaturhinweise im Anhang.