2.6 Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung
Amt für Gesundheit und Versorgung
78315 Radolfzell, Scheffelstr. 15
Tel.: 07531 800-2610
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Jeder behinderte Mensch kann (aber muss nicht) bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung seiner (Schwer-) Behinderung stellen.
Aufgaben / Leistungen:
- die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere
- der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
- die Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen
Je nach Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale können Nachteilsausgleiche wie Steuerermäßigungen, Freifahrt im ÖPNV, Parkerleichterungen u.v.m. in Anspruch genommen werden.