8. Anhänge
Kundenkarte der Tafeln im Landkreis Konstanz / Konstanzer Tafel
Richtwerte zum Einkauf in den Tafeln
Angesichts der besonders hohen Kosten für Mieten in der Stadt Konstanz, haben wir die Einkommensgrenzen zum Einkauf in den Tafelläden angehoben.
Eine Kundenkarte erhalten Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt.
Familienmitglieder im Haushalt: | Nettoeinkommensgrenze: |
1 | 1.000 Euro |
2 | 1.300 Euro |
3 | 1.500 Euro |
4 | 1.700 Euro |
5 | 1.900 Euro |
6 | 2.100 Euro |
Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld. Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält automatisch eine Kundenkarte (ohne weitere Prüfung). Die Gültigkeit der Kundenkarte ist auf ein Jahr begrenzt. Zu beantragen bei der Konstanzer Tafel, Stromeyerstraße 1, Konstanz.
Tel.: 07531 3610681
Angemessene Mieten im Landkreis Konstanz ab Januar 2015
1.1 abgeschlossene Wohnungen:
Raum Singen, Hegau, Stockach:
Singen, Gailingen, Steißlingen, Volkertshausen, Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen, Aach, Tengen, Engen, Mühlhausen-Ehingen, Hilzingen, Eigeltingen,
Hohenfels, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen, Stockach
Seenahe Gemeinden:
Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Moos, Öhningen, Radolfzell, Reichenau, Büsingen
1.2. Zimmer:
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung SGB II / XII
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (aktueller Stand)
Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit
Dieser krankheitsbedingte Mehrbedarf für die kostenaufwändigere Ernährung ist nur bei schweren Verläufen der Krankheit oder bei besonderen Umständen zu gewähren.